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   BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84   

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https://dejure.org/1984,1121
BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84 (https://dejure.org/1984,1121)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1984 - 2 BvR 845/84 (https://dejure.org/1984,1121)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 (https://dejure.org/1984,1121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausreise - Staatsangehörigkeit - Verfahrensrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AuslG § 1 Abs. 2; DVAuslG § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines Ausländers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 33
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    So wie das Erfordernis der Einhaltung bestimmter Fristen unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit verfassungsrechtlich grundsätzlich unproblematisch ist (vgl. BVerfGE 60, 253 [269]), gilt dies auch für die in § 33 AsylVfG a.F. geregelte Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NVwZ 1985, 33 f. und DVBl. 1984, 1005 ).
  • VGH Hessen, 30.01.1992 - 13 TH 22/92

    Kein Bleiberecht nach Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Vertriebener für

    Anders als etwa im Asylverfahren ist hier die Zuerkennung eines einstweiligen Bleiberechtes nicht erforderlich, da der um Anerkennung als Vertriebener oder Flüchtling deutscher Volkszugehörigkeit nachsuchende Antragsteller keines Schutzes vor - möglicherweise - drohender politischer Verfolgung im Herkunftsstaat bedarf (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschuß), Beschluß v. 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33; BVerfG, Beschluß v. 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 -, InfAuslR 1990, 297).

    Nur im Ausnahmefall kann es von Verfassungs wegen geboten sein, dem Betroffenen im Hinblick auf das ihm möglicherweise letztlich zustehende Aufenthaltsrecht als Deutscher die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet bis zur endgültigen Entscheidung über seinen Antrag auf Anerkennung als Vertriebener oder Flüchtling zu ermöglichen, nämlich dann, wenn durch die Aufenthaltsbeendigung die Fortführung des Anerkennungsverfahrens ausgeschlossen oder zumindest wesentlich erschwert wird oder es dem Antragsteller hierdurch unmöglich gemacht wird, im Falle einer ihm günstigen Entscheidung endgültig wieder in das Bundesgebiet einzureisen (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschuß), Beschluß v. 14. August 1984, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88

    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

    Ein solches Bleiberecht besteht für Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises gestellt haben, im allgemeinen nicht (vgl. zur förmlichen Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33 ).
  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94

    Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach

    Es ist geklärt, daß weder der Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises noch ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein - vorläufiges - Bleiberecht begründet (BVerfG, Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG, Beschluß vom 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 - InfAuslR 1990, 297; BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1992 - 2 BvR 132/92 - InfAuslR 1992, 131; BVerfG, Beschluß vom 10. November 1992 - 2 BvR 1846/92 - AuAS Nr. 11/92, 3).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94

    Vertriebenenrecht: Kein Aufenthaltsrecht bei Antrag auf Erteilung eines

    Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein vorläufiges Bleiberecht begründet (BVerfG NVwZ 1985, 33 [BVerfG 14.08.1984 - 2 BvR 845/84]; InfAuslR 1990, 297 ; InfAuslR 1992, 131).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - L 13 RA 32/04

    Rentenversicherung

    Denn nach ständiger Rechtsprechung besteht auch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG iVm Art. 116 Abs. 1 GG während eines Vertriebenverfahrens grundsätzlich kein Bleiberecht (vgl. z.B. BVerfG NVwZ 1985, 33; InfAuslR 1992, 131 f.).
  • BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor

    Ein solches Bleiberecht besteht für Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Anerkennung als Vertriebene gestellt haben, im allgemeinen nicht (vgl. zur förmlichen Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Bundesverfassungsgericht [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, S. 33 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 8 N 124.03

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Feststellung der deutschen

    Das Verwaltungsgericht verweist zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 - NVwZ 1985, 33), wonach die einstweilige Ausreiseverpflichtung eines Betroffenen, der ein Staatsangehörigkeitsverfahren betreibt, allein dann im Hinblick auf das ihm möglicherweise letztlich zustehende Aufenthaltsrecht als Deutscher verfassungsrechtlich bedenklich sein kann, wenn sie ihm die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, sein Staatsangehörigkeitsverfahren wirkungsvoll weiter zu betreiben und bei einer ihm günstigen Entscheidung endgültig wieder in das Bundesgebiet einzureisen.
  • VGH Hessen, 27.09.1996 - 12 TG 3290/96

    Ausweisung eines fremden Staatsangehörigen, der sich im vorläufigen

    So muß in einem Auslieferungsverfahren eindeutig aufgeklärt und festgestellt werden, ob es sich bei dem Verfolgten um einen Nichtdeutschen handelt (BVerfG - Kammer -, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90 -, EZAR 150 Nr. 10 = NJW 1990, 2193), und die Durchsetzung einer einstweiligen Ausreiseverpflichtung kann verfassungsrechtlich bedenklich sein, wenn sie dem Betroffenen, der ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren betreibt, die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, das Verfahren wirkungsvoll weiterzubetreiben und im Fall seines Erfolgs endgültig wieder nach Deutschland zu gelangen (BVerfG - Richterausschuß -, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33; zu Recht weitergehend Sachs, NVwZ 1985, 323).
  • VGH Hessen, 04.04.1991 - 12 TH 2694/90

    Keine Weitergeltung der Fiktion nach AuslG § 21 Abs 3 bei unerlaubt eingereistem

    Allerdings muß in einem Auslieferungsverfahren eindeutig aufgeklärt und festgestellt werden, ob es sich bei dem Verfolgten um einen Nichtdeutschen handelt (BVerfG-Kammer, 22.06.1990 -- 2 BvR 116/90 --, NJW 1990, 2193), und die Durchsetzung einer einstweiligen Ausreiseverpflichtung kann verfassungsrechtlich bedenklich sein, wenn sie dem Betroffenen, der ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren betreibt, die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, das Verfahren wirkungsvoll weiterzubetreiben und im Falle seines Erfolgs endgültig wieder nach Deutschland zu gelangen (BVerfG-Richterausschuß, 14.08.1984 -- 2 BvR 845/84 --, NVwZ 1985, 33; weitergehend Sachs, NVwZ 1985, 323).
  • VG Würzburg, 25.02.1993 - W 3 S 93.30035

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter; Anforderungen an die Zustellung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 11 S 240/93

    Sofortvollzug einer Abschiebungsandrohung gegenüber einem polnischen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 1 S 115/92

    Ausreisepflicht eines ungarischen Staatsangehörigen, dessen Antrag auf

  • VG Freiburg, 17.12.2001 - 1 K 384/01
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